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VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 65/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 22 Abs 1 VerfGG BB, § 21 VerfGG BB
Das Landesverfassungsgericht muss nicht vorab darauf hinweisen, dass es beabsichtigt, eine unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde zu verwerfen. - Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 22 Abs. 1; VerfGGBbg, § 21
Anhörungsrüge; Mündliche Verhandlung; Hinweispflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 65/13
- VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 65/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 65/13
Nur wenn das Gericht bei seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, wird ihm rechtliches Gehör versagt (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG z. B. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f). - BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 65/13
Eine Entscheidung beruht nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung der Beteiligten zu der Frage, zu der ein Hinweis hätte ergehen müssen, zu einer für die Beteiligten günstigeren Lösung geführt hätte (ausf. zur Möglichkeit der Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung auch bei Änderung der Zusammensetzung des Spruchkörpers BVerfG NVwZ 2009, 580). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 65/13
Nur wenn das Gericht bei seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, wird ihm rechtliches Gehör versagt (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG z. B. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f). - VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 2/13
Rechtliches Gehör; effektiver Rechtsschutz; Willkürverbot; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 65/13
Wenn entsprechende gesetzliche Regelungen fehlen, besteht von Verfassungs wegen kein genereller Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung, wenngleich auch dann - insbesondere bei unklarem entscheidungserheblichen Tatsachenvortrag - im Einzelfall eine persönliche Anhörung verfassungsrechtlich geboten sein kann (vgl. zu all dem Urteil vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 2/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 13/15
Anhörungsrüge
Eine Entscheidung beruht aber nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung der Beteiligten zu der Frage, zu der ein Hinweis hätte ergehen müssen, zu einer für die Beteiligten günstigeren Lösung geführt hätte (vgl. Beschluss vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 65/13 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 6/15
Anhörungsrüge
Eine Entscheidung beruht aber nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung der Beteiligten zu der Frage, zu der ein Hinweis hätte ergehen müssen, zu einer für die Beteiligten günstigeren Lösung geführt hätte (vgl. Beschluss vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 65/13 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).